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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14   

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https://dejure.org/2014,8435
OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14 (https://dejure.org/2014,8435)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.04.2014 - 9 N 12.14 (https://dejure.org/2014,8435)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. April 2014 - 9 N 12.14 (https://dejure.org/2014,8435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 WasG BB, § 1 GUVG BB vom 01.01.2009, § 2 Abs 1 GUVG BB vom 01.01.2009, § 2a GUVG BB vom 01.01.2009, § 139 BGB
    Gewässerunterhaltungsumlage; Rechtsfolgen bei verspäteter Einführung von Verbandsbeiräten; Teilnichtigkeit einer Verbandssatzung; Konsequenzen eines falsch abgegrenzten Verbandsgebietes für den Verbandsbeitrag

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 80 WasG BB, § 1 GUVG BB, § 2 GUVG BB, § 2a GUVG BB
    Gewässerunterhaltungsumlage; Durchgriffsrüge; Verbandsbeitrag; Verbandsbeirat; Haushaltsbeschluss; Änderungen im Mitgliederbestand; Verbandsgebiet; Gewässereinzugsgebiet; Verwaltungskostenumlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 9 N 4.11

    Wasserrecht; Gewässerunterhaltung; Verbandsbeitrag; Haushalt; Gesetzesänderung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14
    Dies entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 30. August 2011 - OVG 9 N 4.11 -, juris.

    Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Beiratsbeteiligung nicht vom Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 2012 - OVG 9 B 63.11 - juris, ab, sondern entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 30. August 2011 - OVG 9 N 4.11 -, juris, von dem der erkennende Senat - wie oben ausgeführt - auch mit seinem Urteil vom 21. März 2012 nicht abgerückt ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 9 B 63.11

    Gewässerunterhaltung; Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14
    Von diesem Beschluss ist der erkennende Senat auch mit seinem Urteil vom 21. März 2012 - OVG 9 B 63.11 -, juris, nicht abgerückt.

    Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Beiratsbeteiligung nicht vom Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 2012 - OVG 9 B 63.11 - juris, ab, sondern entspricht dem Beschluss des erkennenden Senats vom 30. August 2011 - OVG 9 N 4.11 -, juris, von dem der erkennende Senat - wie oben ausgeführt - auch mit seinem Urteil vom 21. März 2012 nicht abgerückt ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 9 N 25.13

    Gewässerunterhaltung; Gewässer II. Ordnung; Gewässerunterhaltungsverband;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14
    Unbeschadet dessen führt eine fehlende Übereinstimmung des satzungsmäßig festgelegten Verbandsgebiets mit den oberirdischen Einzugsgebieten der von einem Wasser- und Bodenverband zu unterhaltenden Gewässer II. Ordnung nicht ohne weiteres dazu, dass die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage gegenüber allen Grundstückseigentümern im satzungsmäßig festgelegten Verbandsgebiet rechtswidrig wäre; vielmehr sind insoweit die - vom Zulassungsantrag nicht ansatzweise beleuchteten - Auswirkungen der fehlerhaften Gebietsfestlegung auf den Gewässerunterhaltungsbeitrag näher zu beleuchten (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 18. Februar 2014 - OVG 9 N 25.13 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08

    Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14
    Hieran hält der Senat auch mit Blick auf das im Zulassungsantrag wiedergegebene Zitat aus einem Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Dezember 2013 - 1 L 18/08 -, fest: Ein in Bezug auf ein falsch abgegrenztes Verbandsgebiet errechneter Verbandsbeitrag mag jedenfalls typischerweise selbst fehlerhaft sein; er ist aber nicht notwendigerweise zu hoch mit der Folge, dass er für jeden Grundstückseigentümer im Wege der Durchgriffsrüge angreifbar wäre.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14
    Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht hinsichtlich der Anwendung des Flächenmaßstabs auch nicht von den Urteilen des erkennenden Senats vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 und OVG 9 B 14.05 - juris, ab.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05

    Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 9 N 12.14
    Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht hinsichtlich der Anwendung des Flächenmaßstabs auch nicht von den Urteilen des erkennenden Senats vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 und OVG 9 B 14.05 - juris, ab.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13

    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; gesetzliche Nachgründung;

    Zudem verletzt eine insoweit nicht gerechtfertigte Abweichung von dem genannten Grundsatz nur dann die Rechte eines Grundstückseigentümers, wenn sich die Abweichung gerade zu dessen Lasten auswirkt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris, Rdnr. 8).

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris, Rdnr. 6).

  • VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12

    Anforderungen an die satzungsmäßige Regelung des Wahlverfahrens für Organe eines

    Der Satzungsmangel führt nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB nicht zur Gesamtnichtigkeit der Satzung, sondern nur zur Rechtswidrigkeit und damit Nichtigkeit der Regelungen zum Ablauf des Wahlverfahrens in § 10 Abs. 9 und 10 der Satzung (zur Anwendbarkeit dieses Rechtsgedankens: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 1.18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Gewässerunterhaltungsumlage als

    Zudem verletzt eine insoweit nicht gerechtfertigte Abweichung von dem genannten Grundsatz nur dann die Rechte eines Grundstückseigentümers, wenn sich die Abweichung gerade zu seinen Lasten auswirkt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13

    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; Gewässerunterhaltung;

    Zudem verletzt eine insoweit nicht gerechtfertigte Abweichung von dem genannten Grundsatz nur dann die Rechte eines Grundstückseigentümers, wenn sich die Abweichung gerade zu dessen Lasten auswirkt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris, Rdnr. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - 12 B 3.18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; Gewässerunterhaltungsumlage als

    Zudem verletzt eine insoweit nicht gerechtfertigte Abweichung von dem genannten Grundsatz nur dann die Rechte eines Grundstückseigentümers, wenn sich die Abweichung gerade zu seinen Lasten auswirkt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 9 N 199.13

    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband;

    Schließlich ist geklärt, dass eine insoweit nicht gerechtfertigte Abweichung des Verbandsgebiets von den Gewässereinzugsgebieten nur dann die Rechte eines Grundstückseigentümers verletzt, wenn sich die Abweichung gerade zu dessen Lasten auswirkt (Beschluss vom 1. April 2014 - OVG 9 N 12.14 -, juris, Rdnr. 8).
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